Sitzungsberichte: bubsheim

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Luftbild Bubsheim

Pressebericht zur Gemeinderatssitzung am 17.12.2025

Datum22.01.2026

Am 17.12.2025 fand eine Gemeinderatssitzung im Sitzungssaal des Rathauses statt. Es wurde folgendes besprochen.

Änderung der Wasserversorgungssatzung und der Abwasseratzung – Gebührenänderung

Für die Kostendeckungsberechnung der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung wurde von der Kämmerei eine zweijährige Kalkulationsberechnung vorgelegt. In den Jahren 24/25 betrug der Wasserzins 2,39 €/m³, die Kostendeckung wird aber erst ab 2,59 €/m³ erreicht. Von daher wurde eine Erhöhung um 20 Cent/pro m³ empfohlen. Zur Kostendeckung der Schmutzwassergebühr ist ein Aufschlag von 3 Cent auf 2,47 €/m³ notwendig. Die Niederschlagswassergebühr wird von 0,44 €/m² auf 0,48€/m² angehoben.

Für die Änderung der Wasserversorgungssatzung und der Abwassersatzung spricht sich der Gemeinderat einstimmig aus. Die Gebührenerhöhung ist moderat, und im Vergleich mit den umliegenden GVV-Gemeinden ist Bubsheim im mittleren Bereich bei den veranschlagten Gebühren. Bei einem durchschnittlichen Vierpersonenhaushalt ergeben sich Mehrausgaben von 35,- Euro pro Jahr.

 

Haushaltsplan 2026

- Beratung und Beschlussfassung

Kämmerer Armin Sauter stellt die gesamtwirtschaftliche Lage, die Haushaltssatzung, den Gesamtfinanzhaushalt, die Finanzplanung mit den Entwicklungen und den Aufwendungen und das vorgesehene Investitionsprogramm bis 2029 sowie den Haushaltsplan für das Jahr 2026 vor. Der Haushaltsplan ist geprägt von Kosten für den Bau der neuen Kita, sowie den damit einhergehenden erhöhten Personalkosten. Durch die hohen Ausgaben für Investitionen sind im Laufe des Jahres 2026 weitere Kreditaufnahmen von insgesamt 3 Millionen Euro vorgesehen. Die Wirtschaft befindet sich aktuell in einer Rezession, weshalb die Gewerbesteueranteile ebenfalls angepasst wurden.

Laut Haushaltsplan wird die Gemeinde Bubsheim Ende 2026 mit einem negativen Ergebnis von 436.400,00 Euro abschließen. Außer der Fertigstellung der Kita, der neuen Möblierung für die Grundschule und die Sanierung der Bergstraße mit der Verlegung der Nahwärmeleitung für die kommunalen Gebäude sind keine weiteren größeren Investitionen vorgesehen. Ende 2026 hat die Gemeinde noch rund 600.000,00 Euro liquide Mittel und ist mit rund 6 Millionen Euro verschuldet. Ab 2028 wird die Gemeinde laut Planung wieder ein positives Ergebnis erwirtschaften.

Die Gemeinde muss 2026 eine geringere Finanzausgleichs- und Kreisumlage zahlen, da die Gewerbesteuereinnahmen 2024 deutlich geringer waren. 

Durch neue Investitionsfördermittel vom Land, wird die Gemeinde weitere Zuschüsse in Höhe von rund 680.000 Euro für die Kita erhalten. Bis jetzt hat die Gemeinde ca. 1 Mio. Euro aus dem Landessanierungsprogramm und 600.000 Euro aus dem Finanzausgleichsstock zugesagt bekommen. Die Fördermittel stellen bei Baukosten von 5,2 Mio. Euro eine sehr gute Finanzspritze dar.

Die Gemeinden werden in den nächsten Jahren verstärkt Probleme mit ihren Haushalten bekommen. Die Ausgaben für den laufenden Betrieb werden durch höhere Anforderungen von der Gesetzgebung immer höher und können auf Dauer nicht mehr getragen werden. Festgelegte Standards müssen wieder sinken, damit die Kosten zukünftig getragen werden können.

Vom Gemeinderat wird angeregt, dass nur noch angepasste Investitionen gemacht werden. Möglicherweise müssen in den nächsten Jahren die Hebesätze angepasst werden, damit der Haushalt zu bewältigen ist. Auch die Modernisierung der Gemeindehalle wurde nochmal angesprochen. Dieses Projekt steht seit Langem auf der Agenda, wird sich durch die schlechte Haushaltslage aber noch verzögern.

Nach ausführlicher Beratung und umfassender Erläuterung wird die Haushaltssatzung 2026, der Haushaltsplan, das Investitionsprogramm und der Finanz- und Stellenplan, entsprechend der beigefügten Satzung einstimmig beschlossen.

 

Baugesuche

Zur Sitzung lagen zwei Baugesuche vor:

In der Keltenstraße wurde für den Neubau eines Fußpflegeraumes, die Befreiung zur Abweichung von der Baugrenze beantragt, da der Raum teilweise außerhalb der Baugrenze vorgesehen ist.

Ein Hauseigentümer aus der Brunnenstraße hat die Nutzungsänderung des Erdgeschosses zu einem nichtstörenden Gewerbebetrieb beantragt.

Der Gemeinderat hat beiden Vorhaben zugestimmt.

 

Sonstiges - Verschiedenes

Aus den Reihen des Gemeinderates wurden verschieden Themenbereiche angesprochen, das weiteren Vorgehen wurde abgestimmt um zeitnah aktiv zu werden.