Pressebericht zur Sitzung vom 24. April 25
icon.crdate09.05.2025
Abschluss des Stromkonzessionsvertrags ab 01.06.2026 – Beratung und Beschlussfassung
Der Stromkonzessionsvertrag mit den Netze BW GmbH (Rechtsnachfolgerin der EnBW Regional AG) läuft im kommenden Frühjahr nach 20 Jahren aus. Die Gemeinde Bubsheim hat im Bundesanzeiger veröffentlicht, dass sie beabsichtigt einen neuen Konzessionsvertrag abzuschließen. Der Vertrag regelt die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur allgemeinen Versorgung mit Strom, der in der Gemeinde benötigt wird, mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren. Der Gesetzgeber gibt vor, die Vergabe von Konzessionsverträgen für die Stromlieferung im Wettbewerb zu vergeben.
Als einziger Anbieter hat sich der bisherige Netzbetreiber, die Netze BW GmbH Stuttgart, fristgerecht für die kommende Konzessionsperiode beworben. Sie sind zur Zeit Wegenutzungsbetreiber für das Gemeindegebiet und wollen es auch bleiben. Die Stromkonzessionsabgabe an die Gemeinde für das Nutzungsrecht belief sich im Haushaltsjahr 2023 auf insgesamt 76.210,11 Euro.
Der abgestimmte Entwurf des neuen Musterkonzessionsvertrags lag vor und wurde von Herr Schlegel und Herr Einsiedler von der Netzt BW Tuttlingen ausführlich erläutert. Der Gemeinderat sprach sich einstimmig für den Abschluss des Vertrages aus, um die Versorgung der Allgemeinheit im Konzessionsgebiet mit elektrischer Energie, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht, zu gewährleisten. Er regelt das exklusive Nutzungsrecht des Betreibers für die öffentlichen Verkehrswege der Gemeinde und die Verpflichtung zum Bau- und Betrieb von Verteilungsanlagen für die Elektrizitätsversorgung im Gemeindegebiet, und auch den garantierten, leistungsbezogenen und bedarfsgerechten Netzausbau.
Ergebnisse der Gemeinderatsklausur - Bericht
Der Gemeinderat hat sich in der Klausur am 4. und 5. April in St. Georgen mit der zukünftigen Ausrichtung und Strategien der Gemeinde beschäftigt. Die finanziellen Schwerpunkte für die kommenden Jahre ist der Kita-Neubau und die Sanierung des ersten Abschnitts der Berg- und Anton-Häring-Straße mit der Verlegung der Nahwärmeleitung. Die weiteren Sanierungsabschnitte und die möglichen Projekte orientieren sich an den finanziellen Gegebenheiten der Gemeinde.
Weitere Festlegungen wurden getroffen. Die Verwaltung prüft die Möglichkeit einer Freiflächen-PV auf der Erddeponie. Der Skaterplatz wird nicht mehr genutzt und kann vorerst verpachtet werden, bei Festveranstaltungen auf dem Platz ist der Parkplatz für die Festdauer freizuhalten. Das Objekt Bärenstraße 3 Jugendraum, weist bauliche Mängel auf, weitere Investitionen werden nicht mehr getätigt. Auch für die bestehende Festhalle sind keine größeren Investitionen geplant, Aufwendungen zur Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs in der Festhalle und den Vereinsräumen sind abzuwägen. Die Verwaltung prüft ob der Hallenteil des alten Bauhofs abgerissen werden kann, aufwändige Anschlussarbeiten sind zu vermeiden.
Am 10. Mai findet eine Ortsbegehung des Gemeinderates statt.
Neubau Kita, Bericht des Planungsausschusses, aktueller Stand des Projekts
In der Bauausschusssitzung im April wurde die detailliertere Planung und Ausstattung der Küche und der Funktionsbereiche geklärt. Der dargestellte Grundriss des Erd- und Obergeschosses gab einen detaillierten Überblick über die gesamte Struktur des Gebäudes. Die Maße der Räume, die Lage der Türen, Fenster, Treppen und Oberlichter, sowie die baulichen Details der Gebäudekonstruktion wurden nochmals vorgestellt.
Die Ausschreibungsunterlagen sind vorbereitet, ob öffentlich oder beschränkt ausgeschrieben wird muss noch festgelegt werden. Der Gemeinderat nahm die Festlegung des Bauzuschusses zustimmend zur Kenntnis.
Sonstiges – Verschiedenes
Der Obst- und Gartenbauverein erhält für die Anschaffung von generationsübergreifenden Trainingsgeräten, zur Erhaltung der Alltagsmobiliät und zum Muskelaufbau, einen Zuschuss. Die drei Outdoor-Geräte werden auf dem Schafhausplatz installiert. Für die Geräte zur sportlichen Aktivität im Freien, erhält der OGV 50 % der Anschaffungskosen, insgesamt 6.952,58 Euro.
Bubsheim, 25.04.2025
.