Sitzungsberichte: bubsheim

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Bubsheim
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user

Pressebericht Gemeinderatsitzung vom 16.10.2024

Artikel vom 31.10.2024

Pressebericht zur Gemeinderatsitzung vom 16.10.2024

Erlass einer Hebesatzung für die Grund- und Gewerbesteuer, Beratung und Beschlussfassung

Die Grundsteuerreform und die sich daraus ergebenden Änderungen wurde im Gremium in mehreren Sitzungen besprochen und mit den zu ändernden Hebesätzen ausführlich thematisiert.

Unserer Kämmerer hat die geänderte Hebesatzsatzung erarbeitet, die veränderten Hebesätze wurden eingehend beraten und die Änderung der Hebesatzsatzung anschließend vom Gemeinderat einstimmig beschlossen. Ab dem Kalenderjahr 2025 ändert sich der Hebesatz für die Grundsteuer B auf 550 v.H., der Hebesatz der Grundsteuer A ändert sich auf 265 v.H. und die Gewerbesteuer auf 340 v.H. der Steuermessbeträge.

Weitere Ausführungen und die Berechnung der Grundsteuer wird in einem separaten Artikel unterhalb des Berichts veranschaulicht.

 

Anschaffung eines Fahrzeugs für den Hausmeister, Beratung

Zur Objektbetreuung und für die verschiedenen Hausmeisterdienste wird ein Fahrzeug angeschafft. Unterschiedliche Leasingangebote lagen zur Sitzung vor, der Kauf eines Fahrzeugs nach Ablauf des Leasings, wäre ebenso denkbar. Aus dem Gemeinderat kam der Hinweis auf ein Förderprogramm der KfW, für ein Investitionsförderprogramm von Elektromobilität im Rahmen der Klimaschutzoffensive. Die Verwaltung prüft aktuell, ob die Gemeinde für diese Anschaffung förderfähig ist. Das Fahrzeug braucht zusätzlich eine Anhängerkupplung und die notwendige Innenausstattung.

 

Spielgruppe für Kinder ab einem Jahr

Die für Bubsheim zuständige Einsatzleiterin von MiKaDo, Vera Felisoni berichtete in der Gemeinderatssitzung über den aktuellen Stand der Vorbereitungen für die Spielgruppe, die in der Obermorgenstraße 2 untergebracht wird. Aktuell laufen die Vorarbeiten, die Ausstattungsmaterialien sind bestellt. Die Spielgruppe mit zwei Betreuungskräften, kann höchstens 10 Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren aufnehmen um sie an zwei oder drei Vormittagen von 8.30 bis 11.30 Uhr zu betreuen. Der Gemeinderat hat für drei Vormittage einen Unkostenbeitrag von 90,- Euro/pro Monat und für 2 Vormittage die Gebühr von 60,- Euro festgelegt.

  

Baugesuche

Zur Kenntnisnahme wurden dem Gremium drei Bauvorhaben vorgelegt:

  • Errichtung einer Gaube, in der Schulstraße,
  • zwei Anträge auf Befreiung, Abweichung und Zulassung zur Errichtung einer Zauneinfriedung und eines Sichtschutzes in der Kirchbergstraße.
 

Sonstiges – Verschiedenes

  • Aus der nichtöffentlichen Sitzung wurde mitgeteilt, dass Markus Knupfer ab 01.11.24 als Hausmeister für das Gebäudemanagement eingestellt wird.
  • Der Vorsitzende informierte zum Stand des Glasfaserausbaus und zum Schaltwerk der EnBW in der Anton-Häring-Straße, das Ende November in Betrieb gehen wird.
  • Das Rasengrab- und das Urnengrabfeld auf dem Friedhof ist fertiggestellt.

Der „Namensbaum“ wurde aufgestellt und die vorgesehenen Beschriftungen können angebracht werden. Die Änderung der Friedhofssatzung wird vorbereitet.

  • Vor Jahresende wird der Eingang der Genehmigungsplanung für den neuen Kindergarten erwartet. Die Baugenehmigung wird im dann im Januar/Februar vorliegen. Ebenso soll die Ausschreibungsrunde Ende Januar veröffentlicht werden.
  • Vor den Investitionsplanberatungen zum kommenden Haushaltsjahr wird auf Anregung aus dem Gemeinderat der Kostenaufwand für eine einfache Überdachung der Bushaltestelle in der Anton-Häring-Straße und der Königsheimer Straße geprüft.
  • Zur Nachfolgeregelung in der Gemeindeverwaltung, bzw. im Bürgerbüro wird ab dem neuen Jahr eine Stelle für eine Verwaltungsangestellte in Vollzeit ausgeschrieben.
 

Bubsheim, 18.10.2024

 

Der GR hat unter TOP 1 den Erlass einer Hebesatzsatzung für die Grund- und Gewerbesteuer einstimmig beschlossen. Die Verwaltung erläuterte hierzu nochmals die Entwicklung hin zur Neufestlegung der Grundsteuerbemessung. Die Berechnung der Grundsteuer, ab dem Veranlagungsjahr 2025 bezieht sich ausschließlich auf die Grundstücksgröße und berücksichtigt den Wert der Bebauung nicht mehr. Dies hat zur Folge, dass die Gesamtsumme des Steuermessbetrages der Grundstücke (Grundsteuer B) sich reduziert von 65.400,42 € auf 35.586,28 €. Da die Gemeinden gehalten sind, das Steueraufkommen gleich zu halten, muss der Hebesatz entsprechend angepasst werden. In Summe führt es dazu, dass es zu einer Lastenverschiebung von den Mehrfamilienhaus- und Gewerbegrundstücken hin zu den Einfamilienhausgrundstücken kommt. Für die Gemeinde bleibt das Gesamtaufkommen der Grundsteuer B gleich.

Der Bodenrichtwert kann aus der Bodenrichtwertkarte der Gemeinde entnommen werden, die Messzahl ist bei zu Wohnzwecken bebauten Grundstücken 0,091% und der Hebesatz beträgt 550 %.

Jeder kann für sein Grundstück den Grundsteuerbetrag selbst ermitteln:

Grundstückgröße x Bodenrichtwert x Messzahl x Hebesatz = Grundsteuerbetrag

(Beispiel: 800 m² x 60,- Euro pro m² x 0,00091 x 5,5 =  240,24 Euro Grundsteuer)

Der Gemeinderat äußerte Unverständnis hinsichtlich dieser Verschiebung der Lasten, sah aber keine andere Möglichkeit als den Hebesatz entsprechend anzupassen.