Dienstleistungen: bubsheim

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Bubsheim
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user

Ergänzungsschule - Betrieb anzeigen

Ergänzungsschulen bieten im Gegensatz zu Ersatzschulen Bildungsgänge und Abschlüsse an, die an öffentlichen Schulen nicht angeboten werden.

Sie ergänzen damit das öffentliche Schulwesen , z.B. Schulen zur Ausbildung im Bereich Wirtschaftskorrespondenz oder Schulen für Ergotherapie und Podologie.

Voraussetzungen

  • Der Unternehmer sowie die Vertretungsbefugten müssen persönlich zuverlässig sein.
  • Die Anforderungen zum Schutz der Allgemeinheit vor Schäden und Gefahren (z.B. bauliche Voraussetzungen, Hygieneeinrichtungen) müssen eingehalten werden.

Verfahrensablauf

Den Betrieb einer Ergänzungsschule müssen Sie bei der zuständigen Stelle anzeigen.

Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:

  • Angaben über das Unternehmen - bei Einzelpersonen:
    • Vor- und Zuname
    • Geburtstag und -ort
    • Staatsangehörigkeit
  • Angaben über das Unternehmen - bei Personengesellschaften:
    • Vor- und Zuname
    • Geburtstag und -ort
    • Staatsangehörigkeit der geschäftsführenden und vertretungsberechtigten Mitglieder
  • Angaben über das Unternehmen - bei juristischen Personen:
    • Name, Art und Sitz
    • Vor- und Zuname, Geburtstag und -ort sowie Staatsangehörigkeit der geschäftsführenden und vertretungsberechtigten Personen
  • Bezeichnung der Schule
    Ergänzungsschulen dürfen keine Bezeichnung führen, die eine Verwechslung mit einer Ersatzschule hervorrufen kann.
  • Ort, an dem die Schule errichtet werden soll
  • Lage des Schulgebäudes
  • Anzahl, Art und Größe der Unterrichtsräume
  • Vor- und Zuname, Geburtstag und -ort der Schulleitung und aller Lehrkräfte
  • Angaben über Lehrgegenstände, Lehrziel, Aufbau und Ausbildungsdauer
  • Bezeichnung der Unterrichtsfächer

Die Bestätigung der Anzeige erfolgt schriftlich. Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, kann die Ergänzungsschule auch untersagt werden. Die zuständige Stelle kann bestimmten Personen eine Tätigkeit als Schulleiter oder Schulleiterin beziehungsweise als Lehrkraft an der Ergänzungsschule untersagen. Dies ist dann der Fall, wenn diese Personen für die Ausübung dieser Tätigkeit nicht geeignet erscheinen.

Die Fortführung einer Ergänzungsschule kann untersagt werden, wenn

  • die Schule nicht den Anforderungen zum Schutz der Allgemeinheit vor Schäden und Gefahren entspricht oder
  • der Unternehmer oder die vertretungsberechtigten Personen nicht die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen.

Sollten nach erfolgter Bestätigung der Anzeige Änderungen eintreten, müssen Sie die zuständige Stelle davon unterrichten.

Fristen

Die Eröffnung einer Ergänzungsschule müssen Sie rechtzeitig vor dem geplanten Unterrichtsbeginn anzeigen.

Unterlagen

  • Lebenslauf des Einzelunternehmers oder der Einzelunternehmerin
  • bei juristischen Personen: Lebenslauf aller geschäftsführenden und vertretungsberechtigten Mitglieder und Gesellschafter beziehungsweise Gesellschafterinnen
  • Lebenslauf und Personalbögen des Schulleiters oder der Schulleiterin und der Lehrkräfte
  • für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
    • Bei Wohnsitz in Deutschland:
    • Bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus dem Heimatland der antragstellenden Person, die nachweisen, dass sie die persönliche Zuverlässigkeit zur Ausübung der gewünschten Dienstleistung besitzt.
  • für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
    • Bei Unternehmenssitz in Deutschland:
      • öffentlich beglaubigte Abschrift des Gesellschaftsvertrags
      • bei Partnergesellschaften: Nachweis der Eintragung ins Partnerschaftsregister
      • bei eingetragenen Unternehmen: Handelsregisterauszug und gegebenenfalls eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (z.B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))
    • Bei Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen.
  • Nachweis über die Befähigung der Lehrkräfte zur Unterrichtserteilung
    Dieser Nachweis kann entfallen, wenn die Person als Schulleiter oder Schulleiterin beziehungsweise Lehrkraft an einer öffentlichen Schule unterrichtet.
  • Lehrplan
  • Erklärung darüber, in welcher Weise die gesundheitliche Überwachung der Lehrkräfte und der Schüler erfolgt

Im Einzelfall kann die genehmigende Behörde weitere Dokumente anfordern, die geeignet sind, eine Aussage über Ihre persönliche Zuverlässigkeit zu treffen.

Hinweis: Das Führungszeugnis kann für Personen, die im Dienst einer Gemeinde, eines Landkreises, des Landes, des Bundes stehen entfallen. Das gilt auch für Personen, die bei einer Körperschaft oder Anstalt öffentlichen Rechts beschäftigt sind.

Bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) müssen Sie das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst ausfüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen müssen Sie für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen einreichen (z.B. Führungszeugnis, Personalpapiere). Für die juristische Person benötigen Sie außerdem einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.

Bei Personengesellschaften, die als solche nicht selbst erlaubnisfähig sind (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH & Co. KG), benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter die Erlaubnis. Daher sind für jeden davon ein Antragsformular und sämtliche persönliche Unterlagen nötig.

Kosten

EUR 150,00 - 1.000,00

Sonstiges

Ergänzungsschulen, die Prüfungen nach genehmigten Prüfungsvorschriften abhalten möchten, müssen staatlich anerkannt werden.

Zuständigkeit

das Regierungspräsidium (als obere Schulaufsichtsbehörde), in dessen Bezirk die Schule ihren Standort hat

Freigabevermerk

Stand: 06.05.2021
Verantwortlich: Kultusministerium, Sozialministerium Baden-Württemberg